AGB
Allgemeines / Präambel
Der PKE Energy Expert ist ein webbasiertes Energie-Monitoring-System, das in Kombination mit Datenloggern die Energie- und Verbrauchswerte eines Gebäudes erfasst und automatisch auswertet. Das System besteht aus zwei Komponenten:
- dem Datenlogger und
- der Energie-Monitoring-Software, welches über eine Webapplikation zugänglich ist.
Der Datenlogger funktioniert ohne aufwändige Installationen oder Einstellungsänderungen, ist mit standardisierten Schnittstellen der Gebäudetechnik kompatibel und sammelt zuverläs sig alle Messwerte der gewünschten Zähler und Sensoren. Die Datenübermittlung erfolgt si cher und verschlüsselt ohne Eingriff in bestehende IT-Netzwerke – über eine eingebaute UMTS/LTE-Schnittstelle. Die Daten werden im gesicherten Cloud-System von PKE gespeichert, verarbeitet und sind über eine Webapplikation zugänglich.
Die Energie-Monitoring-Software bietet professionell und individuell gestaltbare Dashboards. Damit können die „Vitalfunktionen“ eines Gebäudes immer im Blick bleiben und erhalten die Kunden wertvolle und übersichtliche Einblicke in die Energieverteilung. Es werden dabei prak tische Analysefunktionen verwendet: Visualisierungen aller Art und professionelle Tools wie Lastprofile und Sankey- oder Heatmap-Diagramme stehen auf Knopfdruck parat.
Zur Unterstützung bei der monatlichen Abrechnung oder beim Reporting generiert das System nach Anforderungen des Auftraggebers (im Nachfolgenden AG genannt) automatisierte Be richte. Für die weitere Verwendung – sei es zur Ablage oder in Präsentationen – ist ein Export in den gängigsten Datenformaten (csv, pdf) möglich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zurverfügungstellung der Datenlogger, die Nutzung der Software und die damit verbundene Datenverwendung.
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die von der PKE Gebäu detechnik GmbH, Computerstraße 6, 1100 Wien, FN: 488210g (im Nachfolgenden „Wir“ oder „PKE“ genannt) im Zusammenhang mit dem „PKE Energy Expert“ gegenüber seinen AG er bracht werden. Verbunden sind damit jedenfalls, aber nicht abschließend, alle Lieferungen und Dienstleistungen aus dem Vertrag „Nutzungs- und Lieferungsvertrag PKE Energy Expert“ und jedenfalls die Lieferung von Datenlogger-Geräten, Installation und Anschluss derselben,
Nutzung der Energie-Monitoring-Software in der Webapplikation sowie sämtliche damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn wir uns diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen und diesen zustimmt haben. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige ergänzende Geschäfte zwischen uns und dem AG, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen werden sollte.
Vertragsdauer
Der Vertrag, welcher individuell schriftlich zwischen dem AG und PKE abgeschlossen wird, wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von uns und dem AG unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres schriftlich ge kündigt werden, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde.
Ein Vertragsverhältnis zwischen uns und dem AG kommt ausschließlich unter Anwendung die ser Geschäftsbedingungen zu Stande, wenn wir nach Erhalt einer Bestellung oder nach Erhalt eines Auftrages eine schriftliche Auftragsbestätigung abgegeben, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Bekanntgabe von Zugangsdaten, Übermittlung bzw. Übersendung von Daten-Logger-Geräten) begonnen haben.
Wir behalten uns vor auch ohne Begründung, ganz oder teilweise vom Auftrag zurückzutreten. Insbesondere dann, wenn die Annahme des Auftrages nicht ausdrücklich durch die Rücksen dung der durch den AG unterzeichneter Kopie unseres Auftrages innerhalb von 5 Werktagen erklärt wurde. Mit der Annahme unseres Auftrags anerkennt der AG darüber hinaus unsere Einkaufsbedingungen. Änderungen durch den AG – welcher Art immer – sind vor Beginn der Lieferung und Leistung mit uns abzustimmen und nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gültig. Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für die Bestellung von Leistungen. Wir behalten uns vor, jederzeit gegen Ersatz der bis dahin angelaufenen, nachgewiesenen Kosten vom Vertrag zurückzutreten. Darüberhinausgehende Ansprüche des AG sind ausgeschlossen. Bestellungen sowie deren Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schrift lich erfolgen oder von uns innerhalb von 5 Werktagen schriftlich bestätigt werden.
Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.ä. gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung er folgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats in welchem der Beginn der Leistungs erbringung liegt. Die in Anspruch genommenen Leistungen werden quartalsweise im Voraus abgerechnet. Die erste ausgestellte Rechnung umfasst das vorangegangene Quartal (aliquot), in welchem der Vertrag abgeschlossen wurde, sowie das kommende Quartal.
Wenn ein Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde, kann eine ordentliche Kündigung seitens des AG erst dann wirksam abgegeben werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig abgelaufen ist. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages durch PKE vor Ablauf des Endes des Kündigungsverzichtes ist der AG verpflichtet, das geschuldete Entgelt bis zum Ende des Kündigungsverzichtes und Ablauf der Kündigungsfrist zu bezahlen. Dieser Betrag errechnet sich wie folgt: Entgelt, welches bei auf rechtem Vertrage für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündi gungsverzichtes sowie Ablauf der Kündigungsfrist angefallen wäre.
Weitergabe der Rechte an Dritte
Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der AG nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Ausgenommen hiervon sind le diglich einzelne Rechte wie zum Beispiel Rückforderungsrechte. Wir sind ermächtigt, unsere Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den ge samten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden; wovon der AG zu verständigen ist. Das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt. Die Nut zung der vertraglichen Dienstleistungen durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe die ser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung unse rerseits.
Überlässt der AG das Gerät (Datenlogger) oder die Anlage (Zugriffscodes, Passwörter) einem Dritten, so bleibt dennoch seine Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für die Dauer des Ver trages aufrecht, es sei denn, dass der Dritte mit unserer Zustimmung in den jeweiligen Vertrag eintritt. Eine Absicherung der Datenlogger vor Zugriffen unbefugter Dritter hat der AG zu ge währleisten.
Eine Weitergabe ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Zustimmung stellt eine Vertrags verletzung dar und berechtigt uns zur sofortigen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund.
Leistungsumfang inkl. Eigentumserklärung
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschrei bung, welche sich auch auf der Homepage www.pkeee.at befindet, und den sich darauf be ziehenden Vereinbarungen zwischen uns und dem AG.
Von uns bereitgestellte Geräte, Daten-Logger o. ä., verbleiben im Eigentum der PKE und gehen weder im Laufe der Vertragslaufzeit noch nach Beendigung des Vertrages ins Eigentum des AG über. Die vom AG entrichteten Zahlungen stellen keine Anzahlung auf einen Kaufpreis dar. Auf Kundenwunsch ist der Ankauf eines Datenloggers möglich, wobei eine gesonderte schrift liche Vereinbarung mit uns zu schließen ist.
Im Falle des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, bereitgestellte Geräte auch ohne Zustimmung des AG auf dessen Kosten in angemessener Art und Weise abzubauen und abzuholen.
Kosten, Zahlungsarten / Zahlungsmodalitäten
Die Kosten für die Leistungen und Dienste der PKE (monatliche fixe, variable und einmalige Entgelte bzw. Grundgebühren) werden mit dem AG individuell in einem Vertragsblatt schrift lich vereinbart.
Das vereinbarte Entgelt ist quartalsweise im Vorhinein zur Zahlung fällig. Eine Änderung der Zahlungsmodalitäten, insbesondere Umstellung auf Bankeinzug / SEPA Lastschrift kann von PKE jederzeit vorgenommen werden. Für jede nicht eingelöste Lastschrift oder Rücklastschrift, die der AG verschuldet hat, verrechnet PKE die angefallenen, notwendigen, zweckentspre
chenden und angemessenen Bearbeitungskosten. Einwendungen gegen den Rechnungsbe trag hindern die Fälligkeit des Rechnungsbetrages nicht.
Die PKE ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte zu ändern. Erhöhungen oder Minderungen der vereinbarten Entgelte sind dem AG schriftlich bekannt zu geben. Sie treten dann in Kraft, wenn der AG nicht binnen 14 Tagen nach Absendung des Änderungsbriefes ebenso schriftlich widerspricht. Widerspricht der AG, so ist die PKE berechtigt, diesen Vertrag zum Ende des Zeitraums, für den der AG bereits das vereinbarte Entgelt bezahlt hat, aufzulösen. Die Bestimmungen über die Vertragsauflösung bzw. Kündigung bleiben unberührt.
Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom AG innerhalb von 3 Monaten zu erheben, widrigenfalls die Forderung als anerkannt gilt.
Die PKE ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckentsprechenden Rechtsverfol gung notwendige Kosten, insbesondere aber nicht ausschließlich Inkasso- oder Anwaltskos ten, dem AG zu verrechnen. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass für den gegenständlichen Vertrag Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. zur Anwendung kommen.
Die Aufrechnung mit wie auch immer gearteten Gegenforderungen gegenüber der PKE ist un ter allen Umständen ausgeschlossen, daher auch dann, wenn es sich um richtige, gleichartige, gegenseitige und fällige Forderungen des AG gegenüber der PKE handelt.
Das Recht des AG, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Si cherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie sämtliche andere Zurückbehaltungs rechte des AG, insbesondere gesetzliche Zurückbehaltungsrechte, sind ausdrücklich ausge schlossen.
Zahlungen sind ohne jeden Abzug in der vereinbarten Währung zu leisten. Der AG ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlung zu rückzuhalten oder aufzurechnen.
Das Entgelt basiert, so nicht anders vereinbart, primär auf den im Vertragsblatt genannten Preisen, auf den am Abschlusstag des Vertrages bei PKE geltenden Preisen für das Modul „PKE
Energy Expert“ bzw. allenfalls auf den am Abschlusstag des Vertrages bei PKE geltenden Prei sen für Ersatzteile sowie auf den jeweils geltenden Verrechnungssätzen nach den Montage bedingungen oder Starkstrom- und Schwachstromindustrie Österreichs.
Es wird zwischen jährlichen bzw. monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für die Nutzung aus dem Basispaket sowie zusätzlicher Zählpunkte, Grundgebühr für Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (z.B. abhängig vom Daten transfervolumen oder Verbindungsdauer, M-Bus Modul, zusätzlicher User, monatlicher Re port) und einmaligen Entgelten (z.B. Initiale Einrichtung vor Ort, Freischaltung des Datenlog gers auf unsere Cloud) unterschieden.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist gegenüber dem AG beträgt 6 Monate.
Gewährleistungspflichte Mängel werden nach dem Ermessen der PKE entweder durch Nach besserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleis tungsansprüche setzen die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 7 Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels voraus. Ein Rücktrittsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
Die PKE übernimmt keine Gewähr für eine ständige Verfügbarkeit ihrer Leistungen. Ausfalls zeiten durch Wartungen, Software-Updates und aufgrund von Umständen (wie etwa techni schen Problemen Dritter, höherer Gewalt), die nicht im Einflussbereich der PKE liegen und daher von ihr auch nicht zu vertreten sind, können nicht ausgeschlossen werden. Der AG er klärt, für Ausfälle aus zuvor genannten Gründen keine Schadenersatz- und/oder Gewährleis tungsansprüche geltend zu machen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von der PKE bewirkter An ordnung und Montage, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedin gungen, Überbeanspruchung über den von der PKE angegebenen Leistungsrahmen, unrichti ger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Software oder Betriebsmaterialien durch den
AG oder mit ihm in Verbindung stehenden Dritten entstehen. Dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom AG bestelltes Material oder Software zurückzuführen sind. Die PKE haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen. Die Gewährleis
tung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterlie gen, außer Mängel daran waren bereits bei Übergabe vorhanden.
Der AG ist verpflichtet, die PKE von Unterbrechungen oder Störungen unverzüglich zu informieren, um der PKE, soweit diese dazu vertraglich verpflichtet ist, die Problembehebung zu ermöglichen, bevor der AG Dritte – aus welchem Grund auch immer – mit der Problembehe bung beauftragt. Verletzt der AG diese Verständigungspflicht, übernimmt die PKE für dadurch verursachte Schäden und Aufwendungen des AG (z.B. Kosten für die Aufwendungen durch einen Dritten) keine Haftung.
Störungen, welche von PKE zu verantworten sind und sofern sie sich nicht auf Störungen auf vom AG zu gewährleistende Verbindungen von Telekommunikationsdienstleistern beziehen, sind durch Mitarbeiter von PKE innerhalb von 10 Werktagen ab Eingang der schriftlichen Mel dung der Störung zu beheben. Der AG hat der PKE bei der Lokalisierung eines Störungs- oder Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und der PKE oder von dieser beauftragte Dritte jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Wird PKE bzw. von dieser beauftragte Dritte zur Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt, jedoch die Entstörung ohne Vorliegen eines berechtigten Entstörungsgrun des vom AG aus einem ihm zurechenbaren schuldhaften Irrtum beauftragt bzw. war die Stö rung vom AG selbstverschuldet, hat der AG an PKE jeden uns dadurch entstandenen Aufwand zum aktuellen Stundensatz zzgl. Fahrkosten zu ersetzen. Der aktuelle Stundensatz wird dem AG vorab bekannt gegeben bzw. mit diesem vereinbart.
Haftungsausschlüsse
Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet PKE für den Ersatz von Schäden, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag von ihr, ihren Mitarbeitern und/oder Erfüllungsge hilfen verursacht werden, nur für den Fall, dass diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die damit einhergehenden Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Unbeschadet der zuvor genannten Haftungsbeschrän kung ist die Haftung der PKE für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Ver mögensschäden ausdrücklich ausgeschlossen. Subsidiär wird die Geltung der Allgemeinen Be dingungen für die Wartung von Geräten und Anlagen aus dem Bereich „Kommunikations- und Sicherheitssysteme“ vereinbart.
Für die Verfügbarkeit ihrer Leistungen, Ausfallszeiten durch Wartungen, Software-Updates und aufgrund von Umständen (wie etwa technischen Problemen Dritter, höherer Gewalt), die nicht im Einflussbereich der PKE liegen und daher von ihr auch nicht zu vertreten sind, über nimmt PKE keine – wie auch immer geartete – Haftung.
Der AG erklärt, für Ausfälle des unternehmensinternen Cloud-Service von PKE keine Schaden ersatzansprüche geltend zu machen und verpflichtet sich PKE, die Funktionsfähigkeit dieses Cloud-Service im Ausfallsfall binnen 10 Werktagen ab Eingang der schriftlichen Meldung der Störung zu wiederherzustellen. Davon ausgenommen sind Störungen von vom AG zu gewähr leistenden Verbindungen von Telekommunikationsdienstleistern, für welche ausschließlich der AG haftet.
Für Schäden im Zusammenhang mit nicht von PKE bewirkter Anordnung und Montage, Nicht beachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über den von PKE angegebenen Leistungsrahmen, unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Software oder Betriebsmaterialien durch den AG oder mit ihm in Verbindung stehenden Dritten übernimmt PKE keinerlei Haftungen. Dies gilt ebenso bei Schäden, die auf vom AG bestelltes Material oder Software zurückzuführen oder durch unsachgemäße bzw. widmungswidrige Verwendung entstanden sind.
PKE betreibt die angebotenen Dienste und Leistungen unter dem Gesichtspunkt höchstmög licher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass sämtliche Dienste und Leistungen der PKE ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die notwendige Verbindung jederzeit hergestellt werden kann oder dass gespeicherte Daten unter allen Umständen erhalten bleiben und übernimmt die PKE daher keinerlei Haf tungen im Zusammenhang mit Datenverlust oder temporären Leistungsunterbrechungen, es sei denn, der PKE ist vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten anzulasten.
Verpflichtungen und Obliegenheiten des AG
Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Infrastruktur (Soft- und Hardware, wie z.B. Dru cker, PC etc.) geeignet ist, das Service der PKE zu nutzen. Darüber hinaus ist der AG verpflich tet, für den Schutz seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten vor unbe fugtem Zugriff zu sorgen und nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Zugangsdaten
(Passwort, Login-Kennung oder dergleichen) und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist und durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, Schad- und Spysoftware oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden könnten, die sich auf seine Daten negativ auswirken oder zum Missbrauch seiner Zugangsken
nungen führen könnten.
Der AG hat die Zugangsdaten (Passwort, Login-Kennung oder dergleichen) streng vertraulich zu behandeln und vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen. Es ist dem AG untersagt, diese Zugangsdaten Dritten zur Kenntnis zu bringen. Sollten diese dennoch Dritten in irgend einer Weise bekannt geworden sein, so ist der AG verpflichtet, sein Passwort umgehend zu ändern und PKE über diesen Umstand unverzüglich zu informieren. Der AG haftet für Schäden, die der PKE durch die mangelhafte Geheimhaltung der Zugangsdaten durch den AG oder durch Weitergabe an Dritte, durch nicht rechtzeitige Meldung, dass Daten unbefugten Dritten be
kannt geworden sind oder durch nicht erfolgte Absicherung seiner Endgeräte und Systeme entstehen.
Der AG verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise so zu gebrauchen, dass diese zur Beeinträchtigung von Dritten führen oder für die PKE sicherheits- oder betriebsge fährdend sind. Insbesondere verpflichtet sich der AG dazu, die vertraglichen Leistungen derart zu gebrauchen, dass es zu keiner datenschutzrechtlichen Beeinträchtigung von Rechten von Betroffenen kommt.
Bei Firewalls, die von der PKE aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden, geht die PKE grundsätzlich mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor.
Der AG nimmt jedoch zur Kenntnis, dass durch Firewall-Systeme nicht absolute Sicherheit ge währleistet werden kann. Die PKE übernimmt für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim AG installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, keine Haftung, sofern diese von der PKE nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Gleiches gilt, wenn Nachteile aufgrund eigenmächtiger Abänderungen der Software durch den AG oder Konfigurationen ohne Einwilligung der PKE entstehen.
Der AG stellt, falls erforderlich, auf seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation notwendige Hard- und Software sowie sonstige nötige Geräte zur Verfügung, sofern diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung von der PKE beizustellen sind. Jedenfalls vom AG beizustellen ist die Anschlussmöglichkeit an die Haustechnik, und ein für die Nutzung der Soft ware (Webapplikation) geeigneter PC, Tablett oder Laptop. Der AG stellt ferner alle notwen digen technischen Voraussetzungen (zum Beispiel Stromversorgung, geeignete Räume, Inter netzugang, etc.) auf seine Kosten zur Verfügung und wird der AG allenfalls erforderliche Zu stimmungen Dritter einholen und alle erforderlichen Aufklärungen leisten (insbesondere Ver lauf von Elektroleitungen) um eine reibungslose Installation zu ermöglichen.
Der AG verpflichtet sich, die von PKE übergebenen und im Eigentum der PKE verbleibenden Endgeräte äußerst pfleglich zu behandeln. Der AG haftet gegenüber der PKE für Verlust, Be schädigung, Zerstörung, Unbrauchbarmachung, bzw. dauernder Entziehung der übergebenen Geräte. PKE ist berechtigt, angemessenes Entgelt für verlorene, beschädigte, zerstörte oder unbrauchbare Geräte (insbesondere Datenlogger) im Form eines pauschalierten Schadener satzes in Höhe von EUR 500,00 pro Gerät vom AG zu fordern.
Der AG hat die Möglichkeit, sich laufend über die Homepage www.pkeee.at über geplante Wartungsarbeiten zu informieren. PKE ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen. Wäh rend dieser Tätigkeiten, welche pro Monat eine Dauer von 24 Stunden nicht überschreiten, kann es zu Störungen beim Zugang zur Software (Webapplikation) bzw. dem Login kommen. Der AG nimmt diese Beeinträchtigung in Kauf und verzichtet ausdrücklich im Falle von War tungsarbeiten auf Kündigung aus wichtigem Grunde oder Aliquotierung seiner monatlichen Zahlungen.
Verlängerung des Vertrages, insb. Kündigung aus wichtigem Grunde
Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich grundsätzlich aus der zwischen AG und PKE abgeschlos senen Vereinbarung bzw. dem Vertragsblatt. Die mit PKE abgeschlossenen Verträge zu PKE Energy Expert werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen; nach Vereinbarungen sind Kündigungsverzichte möglich. Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge können von PKE und dem AG unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde.
Sollte ein Vertrag zwischen PKE und AG auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, so kommt es im Falle des Unterbleibens einer Kündigungserklärung des AG bis spätestens 6 Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zu einer automatischen Verlängerung des Vertrages und Umwandlung in einen unbestimmten Vertrag. Eine gesonderte Verständigung bzw. Information durch PKE hat nicht zu erfolgen.
Ausdrücklich vereinbart wird, dass nachstehende Gründe die PKE zur Kündigung aus wichti gem Grund ohne Einhaltung von Fristen berechtigen:
– Zahlungsverzug des AG bzw. Zahlungsverzug bei eingeleitetem Insolvenzverfahren so wie Zahlungsverzug von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Forderungen
– Insolvenzeröffnung über das Vermögen des AG sowie Abweisung des Insolvenzverfah rens des AG mangels kostendeckenden Vermögens
– Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des AG – Insolvenzeröffnung über das Vermögen der PKE
– Weitergabe der Datenlogger ohne schriftliche Zustimmung von PKE – Verdacht des Missbrauchs der bereitgestellten Daten bzw. der bereitgestellten Leis tungen von PKE durch den AG
– Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen und vertragliche Best immungen
– nachstehend genannte Situationen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (unter „DSGVO“)
Der AG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, PKE zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist und daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener In haltsdaten berechtigt und verpflichtet ist. Gesetzliche Speicherfristen werden berücksichtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des AG. Aus der Lö schung von Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der AG keine Ansprüche gegenüber PKE ableiten.
Datenschutz
Der AG verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihnen zur Kenntnis gelangen den geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse so wie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der PKE erhält. Weiters verpflichtet sich PKE über den gesamten Inhalt der Zusammenarbeit sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung der Datenlogger und der Software (Webapplikation) zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten, Bewohnern, Mietern, Pächtern, etc. des Auftraggebers, Dritten gegen über Stillschweigen zu bewahren.
Der AG sowie PKE sind berechtigt, ihnen anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der AG leistet PKE Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Daten schutzgesetzes sowie der DSGVO, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen einzu holen, getroffen worden sind. Dazu wird auf die Datenschutzerklärung der PKE unter https://www.pkeee.at/datenschutzerklaerung verwiesen. Festgehalten wird, dass PKE als Auftragsverarbeiter die Daten des AG übernimmt und verarbeitet. PKE verpflichtet sich ge genüber dem Verantwortlichen alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der techni schen und organisatorischen Maßnahmen iSd Art 32 DSGVO zu ergreifen sowie zur regelmä ßigen Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung von Datensicherheit. PKE unterstützt den Verantwortlichen nach seinen Mög lichkeiten bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (insbeson dere Pflicht zur Gewährleistung von Datensicherheit, Melde- und Benachrichtigungspflichten im Falle von Datenschutzverletzungen, Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgeab schätzung). PKE unterstützt den Verantwortlichen nach dessen Möglichkeit bei der Erfüllung von dessen Pflichten zur Wahrung der Betroffenenrechte im Sinne der DSGVO. Macht eine betroffene Person Betroffenenrechte, etwa auf Auskunftserteilung, Berichtigung oder Lö schung hinsichtlich ihrer Daten, unmittelbar gegenüber PKE geltend, verweist dieser die be troffene Person unverzüglich an den Verantwortlichen.
Im Falle, dass PKE Kenntnis von datensicherheitsrelevanten Störungen erlangt oder bei Ver dacht auf Datenschutzverletzungen wird PKE den Verantwortlicher unverzüglich informieren. PKE trifft erforderlichenfalls unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für die betroffenen Personen. Alle
Informationen über die Datensicherheitsverletzung sowie alle getroffenen Maßnahmen wer den von PKE schriftlich dokumentiert und die Dokumentation unverzüglich dem Verantwort lichen zur Verfügung gestellt. Die Dokumentation hat eine Beschreibung der Art der Verlet zung des Schutzes personenbezogener Daten und – soweit möglich – eine Angabe der Kate gorien und der Anzahl der betroffenen Personen bzw der personenbezogenen Datensätze so wie gegebenenfalls eine Beschreibung der von PKE ergriffenen oder vorgeschlagenen Maß nahmen zu beinhalten.
PKE unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Aufforderung bei dessen Verpflichtungen gem Art 33 und 34 DSGVO.
Alle Mitarbeiter von PKE wurden ausreichend über alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften aufgeklärt und sind angehalten, alle ihnen im Rahmen ihrer berufsmäßigen Be schäftigung anvertrauten bzw. zugänglich gemachten Informationen geheim zu halten. Dabei werden die Vorgaben der DSGVO streng eingehalten und personenbezogene Daten nur inso weit einzelnen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, als dies hinsichtlich des Zwecks der Daten erhebung und unserer daraus entspringenden Pflichten erforderlich ist. Soweit Auftragsverarbeiter (Dienstleister) von PKE eingesetzt werden, sind diese aufgrund spezifischer Rahmenverträge mit PKE dazu verpflichtet, in Einklang mit unserer Datenschutzpraxis zu handeln.
Ausdrücklich festgehalten wird, dass PKE im Zusammenhang mit der Leistungserbringung des PKE Energy Expert keine personenbezogenen Daten verarbeitet, da lediglich Daten im Zusammenhang mit der Haustechnik verarbeitet werden. Diese Daten können zu keinem
Zeitpunkt mit natürlichen Personen in verbunden werden, weshalb auch keine Anonymisie rung bzw. Pseudonymisierung vorgenommen wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt unterliegt die Verarbeitung dieser Daten (Haustechnik, Verbrauchsdaten ganzer Liegenschaften, ohne Verbindung zu natürlichen Personen) nicht der Regelung der Datenschutz-Grundverordnung.
Dennoch behält sich PKE ausdrücklich vor, abgeschlossene Verträge mit dem AG aus wichti gem Grund und wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage aufzukündigen bzw. ohne Frist auf zulösen, wenn durch eine Novellierung oder Neufassung der Bestimmungen des österreichi schen DSG bzw. der Datenschutz-Grundverordnung der Zweck dieser AGB bzw. der des mit
dem AG abgeschlossenen Vertrag nicht mehr erreicht werden kann oder in einer solchen Weise geändert wird, dass eine Vertragserfüllung unmöglich wird, da die Zustimmung von vom AG und der PKE verschiedenen Personen erforderlich wird.
Sonstige Bestimmungen
Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von PKE über.
Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer unseres Unterneh mens haben keine Vollmacht, für PKE Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zah lungen entgegenzunehmen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftli chen Bestätigung durch PKE. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Der AG hat Änderungen des Namens, der Firma, der Geschäftsanschrift oder der Kontaktper son umgehend schriftlich PKE mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gelten Schriftstücke als dem AG zugegangen, wenn sie an die vom AG zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wur den. Wünscht der AG im Fall einer Namensänderung, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurde, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird PKE diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung. Elekt ronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom AG zuletzt bekannt gege bene E-Mail-Adresse gesendet wurden.
Der AG lässt alle Arbeiten zur Beseitigung von Störungen und Schäden sowie Erweiterungen und sonstige Änderungen der Geräte und Anlagen – auch wenn sie behördlich gefordert sind – nur durch PKE ausführen. Dazu wird auf Punkt „Verpflichtungen und Obliegenheiten des AG“ verwiesen.
Wir weisen darauf hin, dass periphere Anlagenteile und deren angrenzende Infrastruktur in Verantwortung des AG mit ausreichenden Überspannungsschutzmaßnahmen lt. den gelten den Normen und Vorschriften auszustatten sind. In Österreich umfasst dies zumindest die gel tenden Normen EN 62305 und EN 50174.
Sofern in diesen Bedingungen nicht anders vereinbart, finden auf das Vertragsverhältnis auch die Softwarebedingungen der Elektroindustrie Österreichs und die Allgemeinen Lieferbedin gungen der Elektroindustrie Österreichs in den jeweils geltenden Fassungen Anwendung.
Erfüllungsort/ Gerichtsstandsvereinbarung/Rechtswahl
Als Erfüllungsort wird Wien vereinbart.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
Es kommt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (z.B. IPRG, Rom I. VO etc.), zur Anwendung. Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts.
Teilnichtigkeit
Sollten Bestimmungen dieses Regelungswerkes rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Regelung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der er setzten Regelung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.